Mitteilungen
Aktive Wehr - 28.01.2019
Vorbeugender Brandschutz im Privaten wie auch Gewerblichen Bereich
Bitte denken Sie in eigenem Interesse daran, dass sie kein Rauch oder offenes Feuer unbeaufsichtigt in der Wohnung zurücklassen. Des weiteren vergessen Sie es auch nicht, wenn Sie z.B. Essen auf dem Herd stehen haben, auch dieses sollte nicht ohne Aufsicht sein. Es erspart den Kameraden der Feuerwehr eventuell den ein oder anderen Einsatz und ihnen eine verrauchte Wohnung.
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